Was ist Weisungsberechtigung?

Der Datenschutz hat bei MD CLOUD SERVICES GmbH höchste Priorität.

Ein wichtiger Bestandteil davon ist die Definition, wer Änderungen an den Systemen, die wir für unsere Kunden betreiben, beantragen kann. Die Personen, die Änderungen beantragen können, haben eine Weisungsbefugnis in unseren Systemen. Standardmäßig ist dies der Unterzeichner des Geschäftsvertrages und des Auftragsabwicklungsvertrages, in der Regel der Geschäftsführer unseres Kunden.

Nur Personen mit belegter Weisungsberechtigung dürfen bei uns bestimmte Anfragen und Aufträge auslösen. Das betrifft:

  • Aufträge, die finanzielle Folgen mit sich bringen (Einrichtungskosten oder monatliche Kosten)
  • Aufträge, die Zugriff auf schützenswerte Daten bieten können (z.B. Berechtigungen bei existierenden Benutzern anpassen)
  • Anfrage von schützenswerten Daten (z.B. Datenbankexporte, Zugangsdaten oder Rechnungen)

Es ist möglich, weitere Personen in die Liste der weisungsbefugten Personen aufzunehmen. Dies geschieht entweder über das Formular im AV-Vertrag oder durch eine unterschriebene Erklärung einer weisungsbefugten Person, in der sie angibt, welche Personen weisungsbefugt sein sollen und wie ihre Kontaktdaten lauten.

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